Schulordnung

Die Schulordnung der JULIUS-LEBER-SCHULE

Schüler*innen, Eltern, Erziehungsberechtigte sowie Lehrer*innen haben die Aufgabe, unsere Schule als Lern- und Lebensbereich so zu gestalten, dass alle Schüler*innen in ihrer Entwick­lung so weit wie möglich gefördert werden und ein Höchstmaß an Wissen, Können und Fertigkeiten erwerben. Die Schüler*innen sollen lernen, begründete Entscheidungen selbstständig zu treffen und die Bereitschaft entwickeln, soziale Verantwortung zu übernehmen, sich partnerschaft­lich, fair und tolerant zu verhalten und ihr Le­ben, ihre Arbeit und ihre Freizeit selbstbestimmt zu gestalten.

Unser Ziel ist es, gemeinsam eine positive Lernatmosphäre zu gestalten und aus der Vielfalt aller Beteiligten ein starkes Miteinander entstehen zu lassen.

Daraus ergeben sich folgende Grundsätze:

  1. Wir setzen uns für Toleranz und ein friedliches Miteinander ein:
  • Alle Schüler*innen sind gleichbe­rechtigt. Jeder Einzelne wird respektiert und trägt gleichzeitig Verantwortung gegenüber der Gemein­schaft und für sich selbst. Dies setzt gegenseitige Rücksichtnahme voraus. Das Recht jedes Einzel-nen endet dort, wo die Rechte Anderer berührt werden.
  • Wir setzen auf gewaltfreie Lösungen durch Kommunikation.
  • Unterrichtsstörungen und Mobbing sowie jegliche Formen der Gewaltandrohung und Gewaltanwen-dung werden mit allen schulischen und gesetzlichen Mitteln geahndet.
  • Waffen jeder Art sowie Reizgas, Elektroschocker, Feuerwerks­körper, Spraydosen o.Ä. dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  1. Wir tragen Verantwortung für die Gestaltung und den Erhalt unserer Lernumgebung:
  • Schuleigentum wird pfleglich behandelt und zur Verfügung gestelltes Material sparsam verwendet.
  • Gebäude, Räume und Freigelände dürfen weder beschädigt noch verschmutzt werden. Alle am Schulleben Beteiligten verpflichten sich, Verschmutzung zu vermeiden und gegebenenfalls zu beseitigen.
  • Die Benutzerordnung für alle Computer der Julius-Leber-Schule ist einzuhalten.
  • Alle Räume sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen und abzuschließen, der/die Lehrer*in verlässt zuletzt den Klassenraum.
  • Am Ende des Schultages (siehe auch Raum- und Vertretungsplan) werden die Stühle hochgestellt, die Computer und das Smartboard ausgeschaltet, die Fenster geschlossen und das Licht gelöscht.
  1. Unser Zusammenleben in der Schule erfordert von allen Beteiligten gegen­seitige Rücksichtnahme:
  • Alle unterhalten und bewegen sich leise im Schulgebäude.
  • Zur gegenseitigen Rücksichtnahme zählt auch das Tragen einer angemessenen Kleidung. Jacken, Cappies und Mützen sind während des Unterrichts abzulegen. Das Tragen verfassungsfeindlicher Symbole und Schriftzüge ist strengstens untersagt.
  1. Alle am Schulleben Beteiligten wirken an der Gestaltung des Unterrichts mit:
  • Alle Schüler*innen haben das Recht, ihren Möglichkeiten entsprechend in der Schule ungestört zu ler­nen, nachzufragen und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ebenso haben die Lehrer*innen das Recht, ungestört zu unterrichten. Um dies zu erreichen, sind die Lehrer*innen verpflichtet, jede Form der Unterrichtsstörung zu unterbinden. Ihren Anweisungen ist stets Folge zu leisten.
  • Alle Schüler*innen sind verpflichtet, mit der Unterstützung der Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass die täglich benötigten Arbeitsmaterialien (u.A. Sportkleidung) vorhanden sind.
  • Die Schüler*innen sind stets aufgefordert, Vorschläge zur aktuellen Unterrichtsgestaltung einzubringen und, sofern die Möglichkeit besteht, bei der Auswahl der Unter­richtsinhalte und -methoden mitzuwirken.
  • Auf Essen und Trinken während des Unterrichts ist grundsätzlich zu verzichten. Dies schließt auch das Kauen von Kaugummi ein.
  1. Wir setzen uns für eine gesunde Lebensweise ein:
  • Der Konsum von Energydrinks und anderen koffeinhaltigen Getränken während der Schulzeit ist den Schüler*innen nicht gestattet.
  • Der Besitz und der Konsum von Tabak, E-Zigaretten, Alkohol und anderen Drogen ist auf dem Schulgelände verboten.
  • Wir legen Wert auf eine gesunde Pausenversorgung.

Pflichten im Schulalltag:

  1. Wir halten zeitliche Regeln ein:
  • Lehrer*innen sowie Schüler*innen sind verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu er­scheinen.
  • Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft im Unterrichts­raum erscheint, muss der Klassen-/Kurssprecher oder die Klassen-/Kurssprecherin dies dem Sekretariat mel­den.
  • Kann ein/e Schüler/in an einem Tag nicht zur Schule kommen, sind die Erzie-hungsberechtigten verpflichtet, die Schule umgehend (zwischen 7.30 und 9.30 Uhr) telefo­nisch zu informieren. Eine schriftliche Mitteilung mit der Angabe der Dauer und des Grundes des Fehlens muss spätestens drei Tage nach dem ersten Fehltag in der Schule vor­gelegt werden. Diese Entschuldigungen müssen von den Erziehungsberechtig­ten oder einem Arzt / einer Ärztin ausgestellt worden sein. Ärztliche Atteste sind zusätzlich von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Nachträglich erbrachte Entschuldigungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen anerkannt.
  • Schüler*innen sind verpflichtet, sich eigenständig über ver­säumte Unterrichtsinhalte zu informieren und diese nachzuar­beiten.
  1. Wir halten unsere Pausenregelungen ein:
  • In den großen Pausen gehen alle Schüler*innen grundsätzlich auf den Hof. Über Ausnah­men entscheidet die jeweils unterrichten­de Lehrkraft, welche dann auch die Aufsicht übernimmt. Bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt; d.h., die Schüler*innen können im Klassenraum bleiben.
  • Während des Pausenbandes können sich die Schüler*innen auf dem Hof, in den Klassenräumen und im Chilloutroom aufhalten. In den Räumen herrscht eine ruhige und friedliche Atmosphäre. Hier wird leise miteinander gesprochen, gespielt oder gelernt. Das Smartboard bleibt in dieser Phase ausgeschaltet. Computer dürfen zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts genutzt werden. Fenster dürfen aus Sicherheitsgründen ohne Aufsicht durch eine Lehrkraft nur in Kippstellung geöffnet werden.
  • In den großen Pausen sind Ballspiele nur unter Verwendung von Softbällen und in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
  • Der dauerhafte Aufenthalt auf den Fluren und im Treppenhaus ist in den Pausenzeiten nicht gestattet.
  • Toilettengänge sind nach Möglichkeit während der Pausenzeiten zu erledigen.
  1. Wir halten die folgenden Regeln für das Schulgelände ein:
  • Die Nutzung von technischen Geräten, wie z.B. Handys, Tablets, Smartwatches o.Ä. ist im gesamten schulischen Bereich (auch während der Pausen) verboten. Kopfhörer sind abzunehmen. Über eventuelle Ausnahmen entscheidet ausschließlich die unterrichtende bzw. aufsicht-führende Lehr­kraft. Gemäß § 62 des Berliner Schulgesetzes können entsprechende Geräte eingezogen werden und je nach Schwere des Verstoßes zu einem späteren Zeitpunkt (frühestens nach Unterrichtsende, unter Umständen jedoch nur an die Erziehungsberechtigten) durch die Lehrerin oder den Lehrer zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädi­gung mitgebrachter Gegen-stände übernimmt die Julius-Leber-Schule während des gesamten Schulbetriebes grundsätzlich kei­ne Haftung.
  • Im gesamten Schulbereich ist aus Sicherheitsgründen das Werfen von Gegenständen jeglicher Art verbo­ten.
  • Die Lehrkräfte haben während der Schulzeit die gesetzliche Aufsichtspflicht. Deshalb dürfen Schüler*innen das Schulgelände nicht verlassen.
  • Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes nur nach vorheriger Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis im Sekretariat gestattet.

Wenn diese Vereinbarungen nicht eingehalten werden, sind folgende Konsequenzen zu erwarten:

  • Es folgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz § 62 und § 63.
  • Um entstandenen Schaden wiedergutzumachen bzw. die Bereitschaft zur Verhaltensän­derung zu zeigen, können Schüler*innen unter Umständen auch nach Unter­richtsschluss zu Arbeiten für die Schulgemeinschaft verpflichtet werden.
  • Wenn Schüler*innen andere oder sich selbst mutwillig am Lernen hindern oder sich in anderer Form unsozial verhalten (in Worten oder Taten), können sie in den Trainingsraum geschickt, von der Teilnahme an besonderen Schulveranstaltungen ausgeschlossen oder zum Nacharbeiten in der Schule verpflichtet werden. In besonderen Fällen können sie für den Rest des Tages vom Unterricht ausgeschlossen (suspendiert) werden. Der/die Klassenlehrer*in und die Erzie­hungsberechtigten sind darüber in jedem Fall schnellstmöglich zu informieren.